AGB

Allgemeine Verkaufsbedingungen (AVB Brodinger) der Firma Brodinger GmbH

Für alle Auftragsannahmen und deren Abwicklung gelten, sofern nicht schriftlich etwas anderes
vereinbart ist, die nachstehenden Bedingungen:
Anderslautende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich
anerkannt sind. Sie verpflichten uns auch dann nicht, wenn in der schriftlichen Bestellung darauf
Bezug genommen wurde.
Zu anderen Bedingungen als den AVB-Brodinger und den von uns schriftlich anerkannten
Abweichungen kommt ein Vertrag nicht zustande. Folglich bleiben unsere AVB-Brodinger auch dann
maßgebend, wenn wir auf Grund einer Bestellung, der anders lautende Bedingungen des Bestellers
zugrunde liegen, die bestelle Ware teilweise oder ganz ausliefern.

Bestellung
Der Auftraggeber bleibt solange an seine Bestellung gebunden, bis er von uns eine schriftliche
Annahme- oder Ablehnungserklärung erhält. Erteilte Aufträge können nicht zurückgezogen werden.

Preise
Alle von uns genannten Preise verstehen sich ab Lager, ausschließlich Metallzuschläge, Verpackung
und exklusive Mehrwertsteuer. Bei Zahlungsverzug über vierzehn Tage oder Eröffnung eines
Insolvenzverfahrens sind alle über die Grundpreise (Grundpreise bzw. Bruttopreise abzüglich
Grundrabatt) hinausgehenden gewährten Sondervergünstigungen verwirkt und werden daher
nachverrechnet.

Versand
Sofern nicht besondere Vereinbarungen getroffen sind, bleibt die Art des Versandes uns überlassen.
Bei Erstlieferungen erfolgt der Versand per Nachnahme. Wir sind berechtigt, Teilsendungen
vorzunehmen. Lieferung erfolgt ab Hauptlager oder Auslieferungslager. Verpackung wird zum
Selbstkostenpreis berechnet. Die Ware reist auf Rechnung und Gefahr des Bestellers.

Rücksendungen
Nicht vereinbarte Rücksendungen werden von uns grundsätzlich nicht angenommen und gehen auf
Kosten und Risiko des Absenders an diesen zurück. Dieser nimmt zur Kenntnis, dass wir nicht
verpflichtet sind, für eine einstweilige Aufbewahrung zu sorgen.
Für Rücksendungen, die zwischen dem Kunden und uns vereinbart wurden, wird eine 10 prozentige
Manipulationsgebühr, mindestens jedoch € 4,00 in Rechnung gestellt. Vereinbarte Rücksendungen
erfolgen auf Kosten und Risiko des Rücksendenden.

Zahlung
Unsere Rechnungen sind bei Warenerhalt netto ohne Abzug zahlbar. Bei Überschreitung der
Zahlungsfrist werden wir Verzugszinsen in der Höhe von 2% über den von uns bezahlten Bankzinsen
zuzüglich Mehrwertsteuer verrechnen.
Vertreter und Reisende sind nicht berechtigt, Zahlungen, Waren usw. für uns in Empfang zu nehmen.
Wer dennoch Schecks, Gelder o. a. an den Vertreter aushändigt, tut das, auch wenn es von uns
geduldete Gewohnheit wurde, immer auf eigene Gefahr. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass der
Überbringer, der hier im Auftrag des Kunden handelt, durch diese Handlung keinerlei gesetzliche
Geldempfangsvollmacht besitzt. Ebenfalls werden Reklamationen über eventuell nicht erhaltene
Warengutschriften in diesen Fällen sinngemäß nicht anerkannt.

Wechsel
Wechsel werden nur nach vorheriger Vereinbarung hereingenommen; sie gelten zahlungshalber und
werden erst nach ordnungsgemäßer Einlösung aller offenen Spesen durch den Auftraggeber seinem
Konto gutgeschrieben.

Mangel
Mängelrügen können nur berücksichtigt werden, wenn sie unverzüglich spätestens innerhalb von 8
Tagen ab Empfang der Ware schriftlich erhoben werden. Eventuelle Gutschrifterteilung oder
Warenaustausch erfolgt nur nach schriftlicher Bekanntgabe der Rechnungsnummer.
Im Falle von Mängelrügen gelten die vom jeweiligen Hersteller angegebenen Garantiebedingungen.

Garantie
Die Garantiezeit beträgt 12 Monate auf Material- und Fertigungsfehler. Die Gewährleistung geht
dahin, dass wir nach unserer Wahl entweder die gelieferten Teile zurücknehmen oder neu liefern. Ein
Anspruch auf Wandlung oder Minderung besteht nur, wenn wir den Mangel nicht beheben können.
Die Gewährleistung umfasst nicht den Ersatz von Nebenaufwendungen, wie Ein- und Ausbaukosten,
Wegegelder, Transport- und Folgekosten etc.
Die Gewährleistung erlischt bei Folgeschäden, die durch eine fehlerhafte elektrische Anlage des
Aggregates verursacht wurden, z.B. Überlastungsschäden sowie Zerstörung durch Mitlaufen. Bei
unsachgemäßem Einbau erlischt die Gewährleistung ebenfalls.
Die Gewährleistung erlischt, wenn der Liefergegenstand von fremder Stelle durch Einbau von fremden
Teilen fremder Herkunft verändert wird. Die Gewährleistung erlischt weiter, wenn gesetzliche oder
von uns bzw. unseren Zulieferern erlassene Einbau- und Behandlungsvorschriften nicht befolgt
werden. Soweit bestimmte Teile besondere Garantiebedingungen der Hersteller bestehen, sind wir
berechtigt diese Bedingungen anzuwenden, auch wenn diese dem Käufer nicht bekannt sind. Auf
Anforderung werden wir sie dem Käufer zur Verfügung stellen.
Beanstandungen wegen unvollständiger und unrichtiger Lieferung oder Rügen wegen erkennbarer
Mängel müssen unverzüglich, spätestens jedoch 10 Tage nach Empfang der Ware, schriftlich bei uns
eingehen. Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung solcher Beanstandungen oder Mängelrügen gilt die
Lieferung als genehmigt.
Mängelansprüche sind ausgeschlossen, wenn sich die beanstandeten teile nicht mehr am
Bestimmungsort befinden und Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung
sowie wegen erkennbarer Mängel nicht innerhalb von 10 Tagen schriftlich geltend gemacht worden
sind.
Beanstandete Waren sind stets frachtfrei an uns einzusenden. Erweist sich die Beanstandung als
zutreffend, so liefern wir die ausgetauschten oder instand gesetzten Teile frachtfrei an.
Weitere Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche jedweder Art, sind ausgeschlossen.

Haftungsausschluss für Mangelfolgeschäden
Für Schaden, die als Folge mangelhafter Lieferung entstehen, wird jede Haftung ausgeschlossen. Der
Auftraggeber verpflichtet sich, den Konsumenten ausdrücklich und nachweisbar auf alle
denkmöglichen, mit der Verwendung der gelieferten Waren verbundenen Gefahren hinzuweisen.

Beschädigung auf dem Transportwege
Jede Lieferung ist unverzüglich zu untersuchen. Etwaige Beschädigungen sind unverzüglich dem
Beförderungsträger schriftlich bekannt zugeben. Schadensansprüche können nur diesem gegenüber
erhoben werden.
Soweit die Beförderung von uns selbst durchgeführt wird, gelten die allgemeinen Österreichischen
Speditionsbedingungen, insbesondere §51ff, als vereinbart.

Sonderanfertigungen
Übernehmen wir Sonderanfertigungen nach Zeichnungen, Mustern oder Modellen unseres Bestellers,
so übernimmt dieser die Haftung dafür, dass keine Schutzrechte Dritter verletzt wurden.

Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware fällt unter den erweiterten Eigentumsvorbehalt und bleibt bis zur vollständigen
Bezahlung des gesamten Kaufpreises, der mit ihm zusammenhängenden Zinsen und der mit seiner
Durchsetzung verbundenen Kosten unser Eigentum. Sollte die Ware vom Käufer vor Bezahlung des
gesamten Kaufpreises an Dritte weiterveräußert werden, so gilt der zu entrichtete Kaufpreis im
Zeitpunkt an uns abgetreten. Der Käufer verpflichtet sich daher, den solcherart erzielten Erlös
gesondert zu verwahren und unverzüglich an uns abzuführen. Sollte die Ware gepfändet oder
beschlagnahmt werden, so verpflichtet sich der Käufer, uns innerhalb von 3 Tagen schriftlich zu
verständigen und sämtlich zur Durchsetzung des Eigentumrechtes erforderlichen Informationen zu
erteilen.

Liefertermin
Wir sind bestrebt, die vorgesehene Lieferzeit einzuhalten. Sollte dies durch besondere Umstände nicht
möglich sein, so kann ein Rücktritt vom Vertrag seitens des Bestellers erst erfolgen, wenn eine von
ihm schriftlich gesetzte Nachfrist von mindestens 6 Wochen erfolglos verstrichen ist.
Im Falle eines Rücktrittes steht dem Auftraggeber uns gegenüber kein Schadensersatzanspruch zu.
Soweit unserem Begehren auf Auskunftserteilung gegenüber der Kreditunternehmung des Kunden
nicht entsprochen wird oder die erteilte Auskunft oder der Stand des Kontokorrentkontos (Saldo) eine
ordnungsgemäße Zahlung gefährdet erscheinen lässt, sind wir berechtigt, unsere
Lieferverbindlichkeiten ganz oder teilweise aufzuheben.
Bei Lieferverzögerungen, die im Bereich des Auftraggebers liegen, sind wir berechtigt, Lagergeld im
Ausmaß des Punktes 4. Abs. 3. in Rechnung zu stellen. Unser Anspruch auf Aufwand- und
Schadenersatz bleibt davon unberührt.

Höhere Gewalt
Wird uns aus Gründen, auf die wir keinen Einfluss haben, wie etwa bei Nichtleistung unseres
Zulieferers, bei Streik und Aussperrung, die Erfüllung unserer Vertragsverpflichtung unmöglich
gemacht oder wesentlich erschwert, so können wir den Vertrag ganz oder teilweise aufheben. Der
Käufer verzichtet in diesen wie auch in allen anderen Fällen auf jeden Rechtsanspruch aus
Verzögerung oder Nichtausführung der Lieferung.

Erfüllungsort (Ort der Rechnungslegung)
Erfüllungsort ist der Ort jener Niederlassung die den Auftrag abwickelt. Zahlungsort ist der
Erfüllungsort, der Gerichtsstand richtet sich nach diesen.

Irrtum
Eine Anfechtung eines von uns aufgenommenen Auftrages wegen Irrtums ist ausgeschlossen.

Pfandrecht
Zur Sicherung des gesamten bei uns der Auftraggeber ein Pfandrecht an den Sachen ein, die er in
unsere Gewahrsame übertragen hat. Mit der Übertragung erklärt er, über diese Sachen
verfügungsberechtigt zu sein.

Ausschluss der Aufrechnung
Gegen unsere Forderungen ist, soweit nicht ein Kontokorrent vorliegt, die Aufrechnung mit
Gegenforderungen des Auftraggebers ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung
ausgeschlossen.

Allgemeines
Mit der Abgabe der Bestellung bzw. Annahme der Sendung erkannt der Auftraggeber diese AVBBrodinger ausdrücklich an.

Gerichtsstand
Für alle unmittelbaren oder mittelbaren Streitigkeiten die sich eventuell aus einem Geschäftsfall oder
Vertragsverhältnis ergeben ist ausschließlich das Amtsgericht Salzburg zuständig.